Hiermit möchten wir, VERENA e.V., auf den Gesetzesentwurf zum neuen EEG-2021 und die damit verbundene Fehlentwicklung aufmerksam machen.

 

Die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen schreibt vor, das es Bürger*innen erlaubt sein muss, Energie selber zu erzeugen, selbst zu verbrauchen und an Dritte weiterzugeben, ohne dass sie hierfür unverhältnismäßig mit Umlagen und Regularien belastet werden. Dieses Recht muss bis Juli 2021 ins deutsche Recht übernommen werden.

Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier setzt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Tatsächlich werden die für 2030 im Gesetzentwurf definierten Ziele aufgrund des unberücksichtigten höheren Strombedarfs für Elektromobilität, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung, sowie die viel zu niedrig angesetzten Ausbauziele für die Erneuerbaren, nicht erreicht.

Zudem wird im Entwurf alles dafür getan ein Maximum der Energieerzeugung bei den  Energiekonzernen und in der zentralistischen Energieverteilung bei den Netzbetreibern zu belassen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bürger*innen, Bürgergenossenschaften, Unternehmen und Landwirte für ihre vielfältigen Bestrebungen für den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren nun dadurch abgestraft werden sollen, dass die zukünftige Realisierung von Projekten und der Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen nicht mehr wirtschaftlich realisierbar sind. Anstelle sich den Vorgaben und Zielen der vor genannten EU-Richtlinie anzuschließen und sich für eine erneuerbare Energieversorgung durch und mit den Bürger*innen einzusetzen, werden durch den aktuellen Gesetzesentwurf unverhältnismäßige Vorschriften und Reglementierungen vorgeschrieben. Der erzeugte Strom von ausgeförderten Anlagen wird nicht mehr ausreichend vergütet und somit werden vollfunktionsfähige PV- und Winderzeugungsanlagen spätestens bei der nächsten Reparatur abgebaut. Bei größeren PV-Anlagen >100 kWp soll die Eigenstromversorgung sogar verboten werden. Warum sollte dann ein Unternehmen noch investieren, wenn dadurch kein Einspareffekt generierbar ist?

Und genau diese verlorenen Erneuerbaren fehlen uns dann für die Energiewende und zum Erreichen der Klimaziele!

Name

Stellvertretend für VERENA e.V. Ahlen

https://www.pv-magazine.de/2020/10/12/rechtsgutachten-geplante-eeg-nov