Energie für über 22 000 Haushalte
Ahlen –
Die Bauerschaft Halene und das Schäringer Feld in Vorhelm steuerten Mitglieder des Vereins Verena mit dem Rad an. Ihr Augenmerk galt der Erzeugung von Windenergie.
Von Ralf Steinhorst
Energie für über 22 000 Haushalte
Ahlen –
Die Bauerschaft Halene und das Schäringer Feld in Vorhelm steuerten Mitglieder des Vereins Verena mit dem Rad an. Ihr Augenmerk galt der Erzeugung von Windenergie.
Von Ralf Steinhorst
Hiermit möchten wir, VERENA e.V., auf den Gesetzesentwurf zum neuen EEG-2021 und die damit verbundene Fehlentwicklung aufmerksam machen.
Die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen schreibt vor, das es Bürger*innen erlaubt sein muss, Energie selber zu erzeugen, selbst zu verbrauchen und an Dritte weiterzugeben, ohne dass sie hierfür unverhältnismäßig mit Umlagen und Regularien belastet werden. Dieses Recht muss bis Juli 2021 ins deutsche Recht übernommen werden.
Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier setzt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Tatsächlich werden die für 2030 im Gesetzentwurf definierten Ziele aufgrund des unberücksichtigten höheren Strombedarfs für Elektromobilität, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung, sowie die viel zu niedrig angesetzten Ausbauziele für die Erneuerbaren, nicht erreicht.
Zudem wird im Entwurf alles dafür getan ein Maximum der Energieerzeugung bei den Energiekonzernen und in der zentralistischen Energieverteilung bei den Netzbetreibern zu belassen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bürger*innen, Bürgergenossenschaften, Unternehmen und Landwirte für ihre vielfältigen Bestrebungen für den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren nun dadurch abgestraft werden sollen, dass die zukünftige Realisierung von Projekten und der Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen nicht mehr wirtschaftlich realisierbar sind. Anstelle sich den Vorgaben und Zielen der vor genannten EU-Richtlinie anzuschließen und sich für eine erneuerbare Energieversorgung durch und mit den Bürger*innen einzusetzen, werden durch den aktuellen Gesetzesentwurf unverhältnismäßige Vorschriften und Reglementierungen vorgeschrieben. Der erzeugte Strom von ausgeförderten Anlagen wird nicht mehr ausreichend vergütet und somit werden vollfunktionsfähige PV- und Winderzeugungsanlagen spätestens bei der nächsten Reparatur abgebaut. Bei größeren PV-Anlagen >100 kWp soll die Eigenstromversorgung sogar verboten werden. Warum sollte dann ein Unternehmen noch investieren, wenn dadurch kein Einspareffekt generierbar ist?
Und genau diese verlorenen Erneuerbaren fehlen uns dann für die Energiewende und zum Erreichen der Klimaziele!
Name
Stellvertretend für VERENA e.V. Ahlen
https://www.pv-magazine.de/2020/10/12/rechtsgutachten-geplante-eeg-nov
Youtube Video vom Vortrag
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Prof Dr Volker Quaschning Zeitungsbericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie auf folgende Veranstaltung hinweisen.
Er ist bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen, gibt Interviews vor einem Millionenpublikum in der Tagesschau und bereitet die Spitzen der Wirtschaft auf Konferenzen und Symposien auf die Energiewelt von morgen vor. Wir haben es geschafft einen der führenden Köpfe der deutschen Energiewende nach Ahlen zu holen und möchten Sie gerne dazu einladen. Einen ersten Einblick in seine Forschung und Lehre erhalten Sie auf seiner Homepage: www.volker-quaschning.de
Prof Dr. Volker Quaschning
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Energiewende – eine Chance für Viele(s)!
Welche Strategien und Maßnahmen sind notwendig?
21.03.2017 | 18:00 Uhr
Lohnhalle der Zeche Westfalen in Ahlen
(Zeche Westfalen 1, 59229 Ahlen)
Halten Sie sich den Termin frei. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Veranstaltung initiiert und finanziert vom Verein Verena e.V. Ahlen und unterstützt durch den Kreis Warendorf der Klimschutzmanager; den Verein Umschalten e.V. Soest; die DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) Landesverband NRW und das Klimabündnis Hamm